Die Kläger einer Urheberrechtsverletzung haben beim Amtsgericht Frankfurt eine Schlappe erlitten. Das Amtsgericht konnte nicht festellen wie hoch sich die Anwaltkosten beliefen, weil die beiden Kläger ihre Partnerschaft und die damit festgelegten Gebühren nicht offen legen wollten.
Somit ist die Klage abgewiesen worden. Dieser Fall könnte für die ganze Abmahnindustrie das Geld Scheffeln nicht nur erschweren, sondern der ganze Zweig könnte demnächst zusammenbrechen wenn dieses Urteil auch in der nächsten Instanz bestand hat.
Meinung: Endlich wagt sich mal ein Richter an diese Materie und deren dubiösen Machenschaften. Die Beträge die meistens dort kursieren, entbehren nicht nur jeder vertraglichen Grundlage, sondern sind mittlerweile zu einem Geschäft geworden, dass zwischenmenschlich und moralisch bedenklich ist.
Quelle: Golem
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